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Aktuelle News aus unserer Kanzlei

Achtung: Geringfügigkeitsgrenze im Fokus

Achtung: Geringfügigkeitsgrenze im Fokus Juni 2026

Für das Jahr 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert wie im Vorjahr 551,10 Euro monatlich. Geringfügig Beschäftigte sind zwar in der Unfallversicherung versichert, verfügen allerdings über keine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Was beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu beachten ist, erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.

Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahl angekündigt

Entlastungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt

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Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?

Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug auch bei späterer unternehmerischer Tätigkeit

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Erklärungspflicht für deutsche Rentenbezüge in Österreich

Rentenbezüge aus Deutschland im Rahmen der österreichischen Steuererklärung

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