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Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die Sportvereine an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewähren, sind ab 2023 in Höhe von bis zu € 120,00 pro Einsatztag von Einkommensteuer und Sozialversicherung befreit. Unter welchen Bedingungen die Steuerfreiheit den Sportlern und Sportbetreuer zusteht, erfahren Sie jetzt bei uns in Steuernews-TV.
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