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Mit dem zweiten Teil des Teuerungs-Entlastungspakets wurden ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu € 200,00 pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Wie ist Carsharing im Sinne dieser Steuerbefreiung definiert? Welche Vorgaben gibt es für den Zuschuss? Ihr Update in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.
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